Kommentar der CDU-Fraktion zum vorgelegten Bebauungsplan "Ringstraße Nordwest II"
In den letzten Jahren ist zunehmend bewusst geworden, dass es auch in unserer Region massiv an bezahlbarem Wohnraum fehlt. Bebauungspläne sollten sich daher heute noch stärker als früher an der Zielrichtung des §1, Abs. 5 des BauGB orientieren, d.h. eine dem Wohle der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten und insbesondere die Bedürfnisse von Familien, von jungen, alten und behinderten Menschen berücksichtigen.
Für die CDU-Fraktion wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans "Ringstraße Nord-west II", der in einem so zentralen, neu zu bebauendem Gebiet fast ausschließlich Einfamilien-, Zweifamilien- und Doppelhäuser vorsieht, dieser Zielsetzung nicht gerecht. Auch wenn das in der Begründung des Bebauungsplans unter "Planungsziele" suggeriert wird.
Was wir brauchen sind bezahlbare 1 - 4 Zimmer-Wohnungen für alte und für junge Menschen sowie für Familien mit geringerem Einkommen, die sich kein Haus leisten können. Dabei denken wir gar nicht an sozialen Wohnungsbau. Gerade die Zentrumsnähe ist prädestiniert als Wohngebiet für diese Bevölkerungsgruppe, sowohl in Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit von Geschäften, Ärzten, Apotheken, und öffentlichen Einrichtungen im Zentrum als auch in Hinblick auf die günstige Verkehrsanbindung durch Busse, evtl. später durch eine Straßenbahn.
Der vorliegende Bebauungsplan ist für uns eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung. Bestätigt fühlen wir uns in unserer Ansicht durch kompetente Stelle. Der leitende Direktor des Verbandes der Region Rhein-Neckar (VRRN), Herrn Christoph Trinemeier, der mit der Raumplanung der Region beauftragt ist, erklärte jüngst in der Rheinpfalz (am 09.08.2018), ich zitiere: "Die Wohnungsnot lösen wir nicht durch Einfamilienhaus-Gebiete, weder kurz- noch langfristig".
Ein so zentrumsnahes Gebiet in unserer Gemeinde mit Einfamilienhäusern zu überplanen hält die CDU-Fraktion auch aus sozialer Sicht für verantwortungslos und aus städtebaulicher Sicht für falsch. Wir plädieren daher für einen ausgewogeneren Mix aus Geschoss-wohnungsbau mit bedarfsgerechten Wohnungsgrößen, ggfs. mit Tiefgaragen, und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern.
Desweiteren: Die alleinige Zufahrt des Gebietes über die schmale und durch parkende Autos zusätzlich beengte Ringstraße ist aus unserer Sicht ausgesprochen bedenklich hinsichtlich der Zufahrtsmöglichkeit für große Einsatzwagen der Feuerwehr. Wir halten es daher für erforderlich, zu gegebener Zeit das Gebiet mit einer alternativen Zufahrt verkehrstechnische an die Schulstraße anzubinden. Das sollte bereits im Bebauungsplan vorgesehen sein, um später ggfs. ein Vorkaufsrecht durchsetzen zu können.
Im Bebauungsplan ist mit dem Flurstück 240 eine private Grünfläche ausgewiesen, die künftig bebaut werden könnte. Wir gehen davon aus, dass der Eigentümer dieses Flurstückes für die Wertsteigerung seines Grundstückes durch die Erschließung in geeigneter Weise an den Kosten der Erschließung beteiligt wird.
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind einige Forderungen konkreter zu formulieren oder - falls nicht durchsetzbar - ganz weg zu lassen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es bei etlichen vage formulierten Festsetzungen der früheren Bebauungspläne anschließend schwierig oder nicht möglich war, die Vorgaben umzusetzen. Das führt zu "Wildwuchs", da sich schließlich immer weniger Hausbesitzer daran gebunden fühlen, zum großen Teil unter Hinweis auf Präzedenzfälle in der Nachbarschaft.
Solche Festsetzungen sind z.B.
I Planungsrechtliche Festsetzung, 6: Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ... Im Straßenraum sind alle 50 Meter mindesten ein Baum zu pflanzen. Besser wäre es, die Standorte oder Areale einzeln festzulegen (ist das nicht in Bebauungsplänen Standard ?)
I Planungsrechtliche Festsetzung, 7: Grünordnerische Festsetzung .... Vorgartenzonen dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt werden. Sie sind unter Berücksichtigung der Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. sollte so formuliert werden, dass es durchsetzbar wird.
II Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, 1.1 Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung Dacheindeckungen sind mit Ausnahme von Anlagen, die der Nutzung der Sonnenenergie dienen, in roten, nicht glänzenden Farbtönen auszuführen. Kann man hier eine andere Dacheindeckung als Ziegeleindeckung ausschließen?
II Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, 1.2 Fassadengestaltung Glänzende bzw. stark leuchtende Materialien sind für die Fassadengestaltung unzulässig. sollte entfallen oder so formuliert werden, dass es klare Beurteilungskriterien gibt
III Hinweise und Empfehlungen, 7 Radonmessungen sollte verpflichtend für den Erschließungsträger im ganzen Gebiet sein, damit nicht jeder Bauherr das selbst für sein Grundstück veranlassen muss.
III Hinweise und Empfehlungen, 9 Pflanzliste sollte entfallen? Es wird doch sowieso nicht eingehalten!
Die CDU-Fraktion hatte bereits im April 2017 bei der Vorlage des ersten Entwurfs zu diesem Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass wir einem Bebauungsplan, der ganz überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser vorsieht, nicht zustimmen werden. Der vorliegende Bebauungsplan trägt aus unserer Sicht weiterhin dem Wohnbedürfnis der Bevölkerung und dem §1, Abs.5 BauGB nicht ausreichend Rechnung.
Darum beantragen wir eine Änderung des Bebauungsplans die u.a. vorsieht:
1. Änderungsantrag - verkehrstechnische Anbindung an die Schulstraße, als Vorsorgemaßnahme für eine später mögliche Umsetzung
2. Änderungsantrag - Überarbeitung der textlichen Festsetzungen im Sinne umsetzbarer, eindeutiger Formulierungen
3. Änderungsantrag - eine ausgewogene, gemischte Bauweise aus mehrgeschossigem Wohnungsbau und Einzel- sowie Reihenhäusern.
Ohne diese Änderungen wird die CDU-Fraktion diesem Bebauungsplanentwurf "Ringstraße Nordwest II" nicht zustimmen.
Dr. Ulf-Rainer Samel CDU-Fraktion